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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Rechtsberatung, unternehmerisches Denken und Prozessvertretung

Personalentscheidungen gehören zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die ein Unternehmen zu bewältigen hat. Ob Einstellung oder Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Umstrukturierung – arbeitsrechtliche Fragen sind selten rein juristisch. Sie berühren Betriebsklima, Führungskultur und wirtschaftliche Stabilität gleichermaßen.

RVG & Pauschale
Transparente Konditionen
bundesweit
Video · Telefon · E-Mail
24 h
Ersteinschätzung

Claus Dettki

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
„Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht berate ich Arbeitgeber nicht nur rechtlich, sondern mit dem Blick auf das, was Ihr Unternehmen wirklich braucht: klare Einschätzungen, praxistaugliche Lösungen und eine Beratung, die sich an Ihren unternehmerischen Zielen orientiert."
Ihre Begleitung im Arbeitsrecht

Ihr Anwalt – bundesweit erreichbar

Ich begleite Sie in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses: von der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitersituationen bis hin zur Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen. Wird es streitig, verrete ich Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht – gut vorbereitet, sachlich überzeugend und mit dem Ziel, Ihr Unternehmen effizient aus dem Verfahren herauszuführen.

Kurz: Ich denke mit Ihnen mit – nicht nur für Sie. Ich berate Unternehmen, Geschäftsführungen und Personalabteilungen im gesamten Arbeitsrecht – mit klarem Schwerpunkt auf der Arbeitgeberseite. Der überwiegende Teil meiner Mandate läuft bundesweit per Videokonferenz, Telefon und E-Mail. Für Gerichts- und Ortstermine reise ich an. Telefonisch bin ich zu den üblichen Bürozeiten persönlich erreichbar, bei eiligen Fällen auch außerhalb der Kernzeiten.

Die Arbeitswelt hat sich verändert. Ich begleite Sie gerne dabei. 

Arbeitsweise

Wie ich für Arbeitgeber arbeite

Ich höre zu, frage nach den betrieblichen Hintergründen, und erst dann reden wir über das Recht. Arbeitsrechtliche Regelungen wirken sich konkret im Betrieb aus – auf das Arbeitsumfeld im Team, auf die Verhandlungsposition bei der nächsten Vertragsanpassung, auf die Reaktion eines Betriebsrats. Wer im Personalbereich Verantwortung trägt, muss die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Führungskräften und Geschäftsleitungen nicht nur kennen, sondern im Alltag souverän gestalten – genau hier setzt meine Beratung an.

Ich arbeite pragmatisch und schnell. Wenn eine wirtschaftlich kluge Lösung möglich ist, suche ich sie; Wenn der Konflikt ausgetragen werden muss, streite ich bis zur letzten Instanz – beim Arbeitsgericht, vor dem Landesarbeitsgericht und auf Wunsch bis zum Bundesarbeitsgericht. Branchen, die ich besonders gut kenne sind beispielsweise Pflege, Logistik, Handwerk, Handel, Immobilien, öffentlicher und sozialer Dienst sowie der Dienstleistungssektor.

Leistungsspektrum

Worin ich Sie unterstütze

Vom Arbeitsvertrag über Trennung und Abmahnung bis zur Sozialplan-Verhandlung und dem HR-Training für Führungskräfte – ein Überblick über die Bereiche, die im Folgenden im Detail beschrieben sind.
Vertragsgestaltung

Arbeitsverträge im Sinne des Arbeitgebers

Urlaub, Ausschlussklauseln, Versetzung, Wettbewerb, Bonus – gerichtsfest aufgesetzt.

Trennung

Kündigung & Aufhebungsvertrag

Strategie vor dem Personalgespräch, Vorbereitung, Verhandlung, Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Abmahnung

Gerichtsfest erstellen oder prüfen

Konkrete Sachverhaltsdarstellung, klare Warnfunktion, Anschlusswirkung für eine spätere Kündigung.

Arbeitszeit

Erfassung, Überstunden, Vertrauensarbeitszeit

BAG- und EuGH-Rechtsprechung, Gesetzentwurf zur elektronischen Erfassung, Vergütungsmodelle.

Compliance

DSGVO, AGG, HinSchG, Entgelttransparenz

Beschäftigtendatenschutz, Bewerbungs- und Beförderungsprozesse, Meldekanäle, Berichtspflichten.

Insolvenz

Insolvenzarbeitsrecht & Sanierung

Insolvenzgeld, § 113 InsO, Sozialplan in der Insolvenz, StaRUG, Betriebsübergang.

Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung im Sinne des Arbeitgebers

Der Arbeitsvertrag ist das wichtigste Werkzeug, das ein Arbeitgeber in der Hand hat. Wer die Vertragsgestaltung nicht selbst übernimmt, lässt das Schutzrecht entscheiden – und das ist im deutschen Arbeitsrecht durchgehend zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt. Standardvorlagen halten der heutigen Rechtsprechung oft nicht stand. Das Nachweisgesetz ist mittlerweile Pflichtprogramm, aber längst Standard. Entscheidend sind wirksame Klauseln, die im Streitfall den Ausschlag geben. Hier ein paar Beispiele:

  • Trennung von gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaub – wer beide Anteile vermischt, verliert die Möglichkeit, den übergesetzlichen Anteil stärker zu regeln (Verfall, Abgeltung, Verrechnung mit Krankheitstagen). Eine saubere Trennung schafft Spielraum für die gesamte Beschäftigungsdauer und den vollen Urlaubsanspruch.
  • Wirksame Ausschlussklauseln – sie schützen vor späten Klagen, müssen aber präzise formuliert werden, sonst greift die dreijährige Verjährung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wer z.B. den Mindestlohn oder sonstige unverzichtbare Ansprüche nicht ausdrücklich ausnimmt, riskiert die Unwirksamkeit der gesamten Klausel – mit teuren Folgen.
  • Textformklausel gegen betriebliche Übung – wer ohne vertragliche Regelung eine freiwillige Leistung gewährt, sitzt schnell in der betrieblichen Übung fest. Eine wirksame Textformklausel kann das verhindern – eine der unterschätztesten Klauseln im Standardvertrag.
  • Versetzungsklauseln , Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Rückzahlung von Fortbildungskosten mit gerichtsfester Staffelung, nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit angemessener Karenzentschädigung.
  • Bruttogehalt, Boni und variable Vergütung – klare Definition, Zielvereinbarungsprozess, Auswirkungen von Teilzeit und ruhenden Phasen, korrekter Umgang mit Stichtagsklauseln.

Neben dem Anstellungsvertrag berate ich auch zu Zusatzvereinbarungen: z.B. Homeoffice- und Mobile-Working-Regelungen mit Widerrufsmöglichkeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit- und Brückenteilzeitvereinbarungen, Bonus- und Provisionssysteme.

Mehr zur Prüfung bestehender Arbeitsverträge finden Sie auf der Seite Arbeitsvertrag prüfen .

Trennung

Trennung von Mitarbeitern:
nicht nur Kündigung

Eine Trennung beginnt selten erst beim Kündigungsschreiben. In der Vorphase werden die Weichen gestellt – wer hier strukturiert vorgeht, hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag deutlich bessere Karten.

Ich begleite Sie über den gesamten Prozess:

  • Umgang bei Trennungsabsicht – wurde bereits kommuniziert und bedacht, welche Maßnahme welche Reaktion auslöst?
  • Widerruf von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten – Über das Weisungsrecht, Widerruf, Befristung oder Kündigung? Ich gestalte und prüfe die Grundlagen. 
  • Fehlzeiten und Arbeitsunfähigkeit – Krankenrückkehrgespräche, rechtlicher Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Zweifeln des Arbeitgebers, BEM-Gespräche, Prüfung und Begleitung einer krankheitsbedingten Kündigung.
  • Versetzung – Direktionsrecht oder Änderungskündigung?
  • Kündigungen – Vorbereitung und Dokumentation des Kündigungsgrunds, Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG, Sozialauswahl, fristlose Kündigung mit Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB.
  • Aufhebungsvertrag – oft eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Saubere Abfindungsregelung, Möglichkeit einer Sperrzeit, korrekte Behandlung von Resturlaub, Boni und betrieblicher Altersversorgung (bAV). Ich kenne die Stellen, an denen Rechtsanwälte der Gegenseite ansetzen, und schließe sie vorab.
  • Arbeitszeugnis – Formulierung wohlwollend, aber wahrheitsgemäß; Saubere Zeugnissprache, die spätere Streitigkeiten vermeidet.

Mehr zum Thema Kündigung auf der Themenseite Kündigungsschutzklage und der Themenseite Aufhebungsverträge.

Abmahnung

Abmahnung: erstellen,
prüfen, gerichtsfest machen

Die Abmahnung ist eines der wichtigsten Instrumente vor einer verhaltensbedingten Kündigung – und immer noch eine typische Fehlerquelle. Eine unwirksame Abmahnung nimmt der Kündigung die Grundlage.

Mein Angebot geht in zwei Richtungen:

Ich erstelle Abmahnungen für Sie – mit Datum, Uhrzeit, konkretem Sachverhalt, verletzter Pflicht, ausdrücklicher Beanstandung und eindeutiger Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall. Keine Pauschalformulierungen, sondern auf den konkreten Vorfall zugeschnitten – nur das ist gerichtsfest.

Ich prüfe bereits ausgesprochene oder entworfene Abmahnungen. Personalabteilungen und Führungskräfte lassen sich hier gerne technisch helfen. Vor allem dort, wo interne KI-Tools genutzt werden, entstehen aber häufig Ungenauigkeiten oder Fehler. KI-Texte klingen plausibel, sind im Sachverhalt aber teilweise zu vage, vermischen Vorgänge oder sind falsch formuliert. Eine kurze Prüfung vor Ausspruch lohnt sich grundsätzlich immer.

Die rechtlichen Wirksamkeitsanforderungen im Detail finden Sie auf der Abmahnungs-Themenseite.

Arbeitszeit

Arbeitszeit, Überstunden
und das, was kommt

Wenige Themen sind so stark in Bewegung wie die Arbeitszeit. Seit der BAG-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung (BAG vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21) und dem zugrunde liegenden EuGH-Urteil ist klar: Eine Erfassungspflicht besteht bereits heute – aktuell noch nicht zwingend elektronisch, aber die Zeiten müssen zuverlässig dokumentiert sein. Wer das bis heute nicht geregelt hat, läuft Gefahr, eine behördliche Anordnung zu erhalten und Nachteile in der Beweislast bei Vergütungsprozessen zu haben.

Der Gesetzentwurf steht in den Startlöchern: Übergang zur elektronischen Erfassung, voraussichtliche Verschiebung von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und klarere Dokumentationspflichten. Mein Rat: nicht abwarten. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Homeoffice-Regelungen lassen sich heute schon rechtssicher implementieren –  und zwar so, dass sie auch nach der Reform bleiben. 

Besonders unterschätzt: die Vergütung von Überstunden. Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice lassen sich bereits heute rechtlich und wirtschaftlich durchaus sinnvoll gestalten. Wer das sauber aufsetzt, erspart sich viele Streitigkeiten über geleistete und nicht bezahlte Stunden.

Compliance

Compliance, Pflichten und
vorbeugende Beratung

Über die Vertragsgestaltung hinaus gibt es einige Themen, bei denen Unternehmen heute genauer hinschauen müssen als noch vor wenigen Jahren. Hier ein paar Themen, die mich regelmäßig begleiten:

  • Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und § 26 BDSG – E-Mail-Kontrolle, Mitarbeiter-Tracking im Homeoffice, Umgang mit Bewerberdaten, Löschkonzepte.
  • AGG-konforme Bewerbungs- und Beförderungsprozesse – die Beweislast trifft im Streit den Arbeitgeber; Saubere Dokumentation ist die wirksamste Verteidigung gegen den Vorwurf der Benachteiligung.
  • Hinweisgeberschutzgesetz – Meldekanäle, Untersuchungsprozess, Schutz vor Repressalien.
  • EU-Entgelttransparenzrichtlinie – die anstehenden Berichtspflichten und Auskunftsrechte werden viele Unternehmen erstmals dazu zwingen, ihre Gehaltsstrukturen offenzulegen und Bruttogehälter zu erklären.
  • Mutterschutz, Schwerbehinderung, BEM – besonderer Kündigungsschutz, Beteiligungspflichten, Zustimmungserfordernisse. Hier scheitern Kündigungen besonders häufig.
  • Betriebsänderungen und Sozialplan – Schwellenwerte, Interessenausgleich, Massenentlassungsanzeige, strategische Verhandlung mit dem Betriebsrat auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes.

Diese laufende Rechtsberatung kombiniere ich auf Wunsch mit gezielten HR-Trainings für Ihre Führungskräfte oder Personalabteilung.

Fristen

Wichtige Fristen im
Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht entscheiden Fristen oft mehr als das materielle Recht. Wer eine Frist versäumt, verliert den Anspruch oder die Verteidigung – auch dann, wenn die Sache inhaltlich für ihn gelaufen wäre. Die wichtigsten Fristen in der Praxis:

3-Wochen-Klagefrist des § 4 KSchG

Ab Zugang der Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Verstreicht sie ungenutzt, gilt die Kündigung als wirksam. Für Arbeitgeber ist das die wichtigste „Beruhigungsfrist“ – aber auch hier gibt es Ausnahmen (nachträgliche Klagezulassung), die ich kenne. 

2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB

Die außerordentliche, fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der zugrundeliegenden Tatsachen ausgesprochen werden. Wer zu lange wartet, verliert die fristlose Kündigung als Option.

Betriebsratsanhörung § 102 BetrVG

Eine Woche bei der ordentlichen, drei Tage bei der außerordentlichen Kündigung. Eine fehlerhafte oder unterlassene Anhörung macht die Kündigung unwirksam, ganz gleich wie gut der Grund ist. Die Frist ist bei jeder Kündigung mit einzuplanen und erschwert vor allem die außerordentliche Kündigung in der Praxis erheblich, weil es hier schnell zu handeln gilt. 

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Ein- oder zweistufig aufgebaut: erste Stufe schriftliche Geltendmachung (mindestens 3 Monate), zweite Stufe gerichtliche Geltendmachung. Ohne diese saubere Konstruktion fällt die gesamte Klausel. 

Massenentlassungsanzeige § 17 KSchG

Muss wirksam vor Ausspruch der Kündigungen bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein, andernfalls sind alle betroffenen Kündigungen unwirksam.

Familienschutz

Mutterschutz, Elternzeit
und Pflegezeit

Familienbezogene Schutzgesetze sind ein Bereich, in dem Kündigungen besonders häufig scheitern und in dem Arbeitgeber regelmäßig formal gebunden sind. Wer hier eine Pflicht übersieht, riskiert insbesondere unwirksame Kündigungen.

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Das Mutterschutzgesetz regelt das Beschäftigungsverbot vor und nach der Entbindung, Stillzeiten, Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz und den besonderen Sonderkündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Elternzeit beim Arbeitgeber wirksam beantragt wird, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Er erstreckt sich über die gesamte Dauer der Elternzeit. Es gilt das Textformerfordernis. 
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz – kurzfristige Arbeitsverhinderung, vollständige Pflegezeit bis zu sechs Monaten, Familienpflegezeit bis 24 Monate. Anspruchsvoraussetzungen, Ankündigungsfristen und das Zusammenspiel mit dem Urlaub gestalten wir gemeinsam.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz – Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt minderjährige Mitarbeiter mit Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Nachtarbeitsverbot, Berufsschulanrechnung und Untersuchungspflichten. Vor allem im Handwerk, Handel und Gastronomie sind die Vorgaben streng.
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nach § 12 AGG – Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor sexueller Belästigung wirksam zu schützen, durch Schulungen, klare Beschwerdewege und konsequente Reaktion. Unterlässt der Arbeitgeber das, drohen Schadensersatzansprüche und Reputationsschäden. Ich helfe beim Aufbau eines tragfähigen Schutzkonzepts und übernehme die rechtliche Aufarbeitung im konkreten Fall.
Insolvenz

Insolvenzarbeitsrecht und Betriebsübergang

Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gerät, verändert sich die arbeitsrechtliche Logik schlagartig. Geschäftsführung, Insolvenzverwaltung und Personalabteilung brauchen schnelle, belastbare Antworten – häufig parallel zur Sanierungsplanung. Ich berate sowohl Arbeitgeber in der Krise als auch Investoren und Erwerber bei Übernahmen aus der Insolvenz.

  • Auswirkungen der Insolvenz auf das Arbeitsverhältnis – mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben Arbeitsverhältnisse zunächst bestehen, gehen aber auf den Insolvenzverwalter über. Direktionsrecht, Lohnzahlung und Kündigungsbefugnis liegen ab diesem Zeitpunkt bei ihm.
  • Insolvenzgeld nach SGB III – das Sozialgesetzbuch III sichert die Nettoentgelte der letzten drei Monate vor Eröffnung. Ich kläre die Anspruchsvoraussetzungen.
  • Besondere Kündigungsregeln nach § 113 InsO – im eröffneten Verfahren gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von längeren vertraglichen oder tariflichen Fristen. Schadensersatzansprüche der gekündigten Arbeitnehmer sind Insolvenzforderungen.
  • Sozialplan in der Insolvenz – nach § 123 InsO ist das Sozialplanvolumen gedeckelt. Diese Deckelung macht Sozialplanverhandlungen in der Insolvenz wirtschaftlich planbarer als im laufenden Betrieb.

Auch den Betriebsübergang nach § 613a BGB begleite ich gerne: welche Arbeitsverhältnisse übergehen, welche Widerspruchsrechte bestehen, wie die Belegschaft korrekt informiert wird.

HR-Beratung & Training

HR-Beratung und Training
für Führungskräfte

Die meisten arbeitsrechtlichen Fehler entstehen nicht im Konflikt, sondern lange vorher: in einer schlecht geführten Gesprächsdokumentation, in einer formlosen E-Mail mit weitreichenden Folgen, in einer nicht dokumentierten Abmahnung. Wer die Personen schult, die solche Entscheidungen täglich treffen, spart die teuren Folgekosten. Zwei Formate:

  • Arbeitsrecht Training für HR und Personalabteilung – Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, branchenspezifische Schwerpunkte. Mehr auf der Schulungsseite Arbeitsrecht .
  • Führungskräfte-Training Arbeitsrecht – rechtssichere Personalentscheidungen im Führungsalltag: Mitarbeitergespräche, Abmahnung, Krankheitsgespräch, Konflikt. Mehr auf der Führungskräfte-Schulungsseite .

Beide Formate biete ich als Inhouse-Seminar in Präsenz oder als Webinar an – bundesweit. Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung nutzen die Schulungen als Ergänzung zur Mandatsbetreuung; Bei größeren Unternehmen arbeite ich eng mit der internen Personal- und/oder Rechtsabteilung zusammen und übernehme die Vertretung im Gerichtsverfahren. Auch die Begleitung der Betriebsratswahl gehört dazu – saubere Wahldurchführungen ersparen Anfechtungen.

Beratung

Bundesweite Rechtsberatung –
so läuft das in der Praxis

Mein Sitz ist in Ratingen, im Kreis Mettmann mit kurzer Anbindung an Düsseldorf. Den überwiegenden Teil meiner Arbeitgeber-Mandate betreue ich bundesweit und virtuell – per Video, Telefon und E-Mail. Wenn ein Verfahren oder eine wichtige Besprechung vor Ort ansteht – z.B. Besprechungen, Gerichtstermine, Sozialplanverhandlung, Einigungsstelle – reise ich an.
FAQ

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Bei akuten Themen – zugegangene Kündigung, fristgebundene Reaktion, dringende Trennungsentscheidung – melde ich mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Pauschale Versprechen mache ich bewusst nicht. Belastbare Antworten benötigen unterschiedlich viel Vorbereitung.

Gerichtliche Verfahren rechne ich nach RVG ab – die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Bei laufender Beratung biete ich ein Stundenhonorar, monatliche Pauschalen, Stundenkontingente oder Mischformen an. Die Kostenfrage klären wir transparent vor Mandatsannahme.

Ja, zu den üblichen Bürozeiten persönlich. Wenn ich gerade im Termin oder in einer Besprechung bin, rufe ich zeitnah zurück. Bei eiligen Fällen erreichen Sie mich auch außerhalb der Kernzeiten.

Ja, und das empfehle ich auch. Eine fehlerhafte Abmahnung schwächt die spätere Kündigung. Ich schaue mir den Entwurf gerne durch und schicke die Anmerkungen meist am gleichen oder nächsten Werktag zurück.

In laufenden Mandaten fließen aktuelle Fälle und neue Rechtsprechung in die Trainings ein – und aus Trainings entstehen umgekehrt häufig konkrete Beratungsanfragen, weil geschulte HR- und Führungskräfte Probleme früher erkennen. Für mittelständische Unternehmen biete ich Kombimodelle aus laufender HR-Beratung, regelmäßigen Schulungen und Mustererstellung.

Die elektronische Arbeitszeiterfassung, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, der KI-Einsatz in der Personalabteilung und – branchenübergreifend – der saubere Umgang mit Fehlzeiten, Trennungen und Arbeitszeugnissen.

Beides. Mein Sitz ist in Ratingen, die Rechtsberatung läuft aber überwiegend bundesweit – per Video, Telefon und E-Mail. Für Gerichts- und Vor-Ort-Termine reise ich an. Beim Arbeitsgericht Düsseldorf und ebenso bei den umliegenden Gerichten in Wuppertal, Essen, Krefeld, Mönchengladbach und Duisburg kenne ich mich aus.

Mein Schwerpunkt liegt klar auf der Arbeitgeberseite. Ich berate als Anwalt für Arbeitsrecht aber auch Arbeitnehmer und Betriebsräte – nie im selben Konflikt, aber bewusst beide Seiten, weil ich so die Argumente von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus erster Hand kenne. Gerade in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlt sich das aus. Mir sind sinnvolle und menschliche Lösungen wichtiger als ein "Klassenkampf".

Bereit für den nächsten Schritt?

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie mir kurz, worum es geht – per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag, wie wir weitergehen. Bei akuten Themen mit Fristdruck so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.