Betriebsratsschulung – bundesweit, praxisnah,
anwaltlich geleitet
Als Mitglied eines Betriebsrats haben Sie einen gesetzlichen Schulungsanspruch im Arbeitsrecht. Für die Tätigkeit des Betriebsrats brauchen Sie Fachwissen, das nicht im Lehrbuch endet, sondern in der Betriebsratssitzung am Montagmorgen trägt – wenn der Arbeitgeber eine Umstrukturierung ankündigt, eine Anhörung kommt oder eine Betriebsvereinbarung verhandelt werden soll. Genau dafür biete ich praxisnahe Seminare für Betriebsräte an: bundesweit als Webinar oder in Präsenz. Mein BR-Seminar ist anwaltlich begleitet und eben kein Standardprogramm vom Fließband.
Über mich
Mein Name ist Claus Dettki. Ich berate seit Jahren überwiegend Arbeitgeber in betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Themen – Anhörungen, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstelle, Sozialpläne, Tarifvertrag-Auslegung. Ich kenne nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz, sondern auch die Bedürfnisse und wirtschaftlichen Zusammenhänge der Unternehmen. Außerdem habe ich in den letzten Jahren regelmäßig Arbeitgeber in Seminaren betriebsverfassungsrechtlich geschult – also das, was ich heute ebenfalls für Betriebsräte anbiete, aus der jeweils anderen Perspektive.
Und ich kenne die auch Innensicht: Ich war in meiner Verlagszeit selbst Mitglied des Betriebsrats. Ich weiß, wie es ist, neu im Betriebsrat zu sein und plötzlich Beschlüsse zu fassen, Sitzungen zu leiten und mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Ich weiß auch, wie wertvoll ein konstruktives Verhältnis zum Arbeitgeber ist – und wie schnell es kippt, wenn das Gremium rechtlich unsicher agiert oder die Gegenseite mit Tempo und Druckmitteln Fakten schaffen will.
Heute berate und schule ich auch Betriebsräte. Gerade weil ich beide Seiten kenne, fällt es mir leicht, wirtschaftlich sinnvolle, praxisgerechte und pragmatische Lösungen zu finden – ohne Streit um des Streites willen, aber auch ohne den Mut zur klaren Position zu verlieren. Diese Haltung bringe ich in jede BR-Schulung ein.
Ihr Schulungsanspruch als Betriebsrat
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Mitglieder des Betriebsrats einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an der Schulung, sofern diese für die BR-Arbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber: Schulungsgebühr, Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Schulungszeit. Das Gleiche gilt nach § 40 Abs. 1 BetrVG für andere Sachkosten des Gremiums.
Voraussetzung ist die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme: Die Schulung muss Inhalte vermitteln, die das BR-Gremium für seine konkrete Aufgabe innerhalb der Wahrnehmung der Interessen der Belegschaft benötigt. Darüber entscheidet der Betriebsrat selbst per Beschluss. Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen und kann sich die Erforderlichkeit darlegen lassen. Hier greift auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Dauer, Format und Kostenrahmen müssen zur konkreten Aufgabe passen.
Zu jeder Schulungsanfrage helfe ich bei einem Anschreiben mit, das die Erforderlichkeit nachvollziehbar darlegt – orientiert an der aktuellen BAG-Rechtsprechung und der konkreten Situation im Betrieb. Das ist die Grundlage, falls der Arbeitgeber die Kostenübernahme nach dem Antrag des Betriebsrats später anzweifelt. Achten Sie darauf, dass der Betriebsrat seinen Entsendebeschluss zur Schulungsteilnahme ordnungsgemäß protokolliert – die formelle Wirksamkeit des Entsendebeschlusses ist im Streitfall der erste Prüfpunkt.
Warum eine Schulung bei einem praktizierenden Anwalt?
Eine Schulung aus der täglichen Mandatspraxis klingt anders als ein klassisches Seminar von der Stange. Die Beispiele kommen aus aktuellen Fällen, aktuelle Rechtsprechungen sind angewendet statt referiert. Drei Dinge unterscheiden meine Trainings:
Beide Perspektiven am Tisch. Ich berate überwiegend Arbeitgeber und weiß, wie Ihr Gegenüber argumentieren wird. Sie sehen so das nächste Argument der Geschäftsführung, bevor es ausdrücklich ist – ein echtes Stück Verhandlungs-Know-how für Ihr Gremium.
Wirtschaftlich denken, nicht nur juristisch. Was steht für das Unternehmen auf dem Spiel? Wo gibt es Raum für eine vernünftige Lösung? Recht ist ein Werkzeug, nicht der Selbstzweck.
Eigene Erfahrung im Gremium. Ich kenne die Dynamik einer Betriebsratssitzung und den Druck, der entsteht, wenn schnelle Entscheidungen gefordert werden – egal ob als Betriebsrats-Vorsitzender (BRV), als einfaches Mitglied oder als nachgerücktes Ersatzmitglied.
Einstiegsseminare und Themenreihen für neu gewählte Betriebsräte
Wer neu im Betriebsrat ist, steht vor einer teiligen Lernkurve: Geschäftsordnung, Beschlussfassung, Mitbestimmungsrechte, Anhörungsverfahren, Verhandlungstaktik – alles auf einmal. Für diese Phase biete ich strukturierte Einstiegsseminare an, die nicht trockenes Paragraphen-Lernen sind, sondern an konkreten Fällen ansetzen.
„Neu im Amt": Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Das Einstiegsseminar deckt die Grundlagen der Betriebsratsarbeit ab – Konstituierung, Aufgabenverteilung im Gremium, Vorsitz und Stellvertretung, Ladung und Durchführung einer Betriebsratssitzung, Wirksamkeit eines Entsendebeschlusses, Protokollführung. Zwei bis drei Tage Webinar, kompakt und mit Übungen.
Grundlagenreihe. Wer das volle Programm möchte, kann die klassische vierteilige Grundlagenreihe besuchen: BR 1 (Einführung Betriebsverfassung und Aufgaben des Betriebsrats), BR 2 (Personelle Angelegenheiten – Einstellung, Versetzung, Kündigung), BR 3 (Soziale Angelegenheiten und § 87 BetrVG), BR 4 (Betriebliche Veränderungsprozesse, Betriebsänderung, Sozialplan).
Aufbauseminare zu aktuellen Rechtsprechungen. Wer die Grundlagen sitzen hat, profitiert von kompakten Aufbauseminaren zu aktueller Rechtsprechung des BAG und den arbeitsgerichtlichen Instanzgerichten – etwa zu KI im Betrieb, zur elektronischen Zeiterfassung nach dem sog. „Stechuhr"-Urteil, zu Homeoffice-Mitbestimmung, Hinweisgeberschutz etc.
Schulungsthemen für
Betriebsräte
Die Inhalte stelle ich modular zusammen – Schulungen für Betriebsratsmitglieder, zugeschnitten auf das, was im Betrieb akut ansteht oder grundlegend gebraucht wird:
- Grundlagen des BetrVG für neu im Amt befindliche Mitglieder – Rechte und Pflichten des Betriebsrats, Beschlussfassung, Sitzungsleitung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG (mitbestimmungspflichtige Tatbestände)
- Kündigungsschutz und Anhörung nach § 102 BetrVG
- Betriebsänderung, Umstrukturierung und Sozialplan nach §§ 111 ff. BetrVG
- Betriebsvereinbarungen verhandeln und gestalten – auch im Zusammenspiel mit einem geltenden Tarifvertrag
- Einigungsstelle – Verfahren, Strategie, Vorbereitung
- Wirtschaftsausschuss – Aufgaben und Informationsrechte
- Datenschutz im Betrieb und Beteiligung des Betriebsrats
- Mobiles Arbeiten und Homeoffice – Mitbestimmung in der hybriden Arbeitswelt
- Arbeits- und Gesundheitsschutz – Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Gesundheit am Arbeitsplatz nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Hinweisgeberschutz und Umgang mit internen Meldungen
- Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung (SBV) und JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung – das Pendant zum Betriebsrat für Beschäftigte unter 18 und Auszubildende unter 25)
- Beschlussfassung im Gremium – Sitzungsleitung, Protokoll, Verhinderung, Nachrücken
Für Inhouse-Schulungen für Betriebsratsmitglieder schneide ich die Inhalte auf die Situation im Betrieb zu – etwa wenn eine Umstrukturierung oder ein Personalabbau absehbar ist.
Schulungsformate
Mein bevorzugtes Format ist das Inhouse-Seminare in Präsenz – in Ihren Räumen oder im Tagungshotel. In Präsenz lässt sich an Strategien und Verhandlungssimulationen oft konzentrierter arbeiten.
Daneben biete ich auch Webinare an. Es spart Reisezeit, ist für verteilte Gremien praktikabel und für Stellvertreter und Ersatzmitglieder eine wirtschaftliche Variante der Fortbildung. Es eignet sich für kompakte Themenblöcke ebenso wie für mehrtägige Grundlagenseminare zur Weiterbildung neu gewählter Mitglieder.
Die Dauer reicht vom Halbtagesseminar (vier Stunden, ein konkretes Thema) über das Tagesseminar (acht Stunden, Themenblock) bis zum mehrtägigen Grundlagenseminar (drei bis fünf Tage, kompakter Einstieg ins Betriebsverfassungsrecht für neu Gewählte).
Dokumentation und Teilnahmebestätigung
Jedes Mitglied erhält am Ende eine Teilnahmebestätigung mit Themen, Dauer und Dozenten – relevant für die persönliche Dokumentation des Betriebsratsmitglieds und eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung über die Erforderlichkeit. Auf Wunsch stelle ich eine Schulungsmatrix bereit, in der dokumentiert wird, welche Mitglieder welche Themen bereits behandelt haben – hilfreich, um den Besuch von Schulungen über die Wahlperiode hinweg geordnet zu planen.
Regelmäßige Weiterbildung
lohnt sich
Betriebsratsarbeit verändert sich kontinuierlich – durch neue Rechtsprechung, gesetzliche Reformen und Entwicklungen im Betrieb. Eine einmalige Schulung reicht selten für die ganze Wahlperiode. Sinnvoll ist eine jährliche Fortbildung, zugeschnitten auf die aktuelle Themenlage. Wenn ich ein Gremium laufend begleite, kombiniere ich gerne Beratung und Training, damit das Fachwissen mitwächst und die Belegschaft eine wirksame Interessenvertretung behält.
Anmeldung und Kosten
Die Seminargebühren kalkuliere ich individuell – je nach Format, Dauer, Teilnehmerzahl und Thema. Da die Kosten nach § 37 Abs. 6 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen sind, ist Transparenz hier besonders wichtig: Vor jeder Buchung erhalten Sie ein klares Angebot, das der Betriebsrat dem Arbeitgeber vorlegen kann. Erstattet werden neben der Schulungsgebühr auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Häufige Fragen zur Betriebsratsschulung
Bei erforderlichen Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten – Schulungsgebühr, Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Schulungszeit. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung im BR-Gremium und eine nachvollziehbare Begründung der Erforderlichkeit, die sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der vertrauensvollen Zusammenarbeit orientiert.
Grundsätzlich kann er die Erforderlichkeit einer Schulung anzweifeln. Das klären wir aber gerne vorab mit Ihrem Arbeitgeber.
Vom Halbtagesseminar (vier Stunden) bis zur mehrtägigen Grundschulung (drei bis fünf Tage). Übliche Dauer einer fokussierten Themenschulung: ein bis zwei Tage.
Der Betriebsrat selbst per Entsendebeschluss. Der Beschluss legt fest, welches Mitglied an welcher Schulung teilnimmt. Bei mehreren Mitgliedern ist die Vertretung im Gremium sicherzustellen.
Ja, sofern die Schulung für die Vertretungsaufgaben erforderlich ist. Bei Ersatzmitgliedern, die aktiv nachrücken, ist die Erforderlichkeit in der Regel gegeben. Auch für den Betriebsrats-Vorsitzenden gelten keine Sonderhürden – er trägt aber durch seine herausgehobene Funktion erhöhte Verantwortung und braucht entsprechend tiefes Know-how.
Als Webinar – bundesweit, ohne Reisezeit, gut planbar. oder als Präsenzseminar in Ihren Räumen oder im Tagungshotel.
Die Teilnehmer bekommen eine Teilnahmebestätigung mit Themen, Dauer und Dozenten – ausreichend für die persönliche Dokumentation und eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung über die Erforderlichkeit.
Mindestens eine Grundschulung zum BetrVG für jedes neu im Amt befindliche Mitglied – das ist nach BAG-Rechtsprechung praktisch immer erforderlich. Hinzu kommen anlassbezogene Schulungen, etwa zu konkreten Themen wie Umstrukturierung, Betriebsänderung, Sozialplan oder Mitbestimmungsrechten.
Es gibt keine starre Obergrenze. Maßgeblich ist die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei einer Wahlperiode von vier Jahren sind drei bis fünf Schulungstage pro Mitglied jährlich gut begründbar – mehr bei akuten Themen oder neu im Amt befindlichen Mitgliedern.
Eine Grundschulung zum BetrVG ist praktisch immer erforderlich. Sie vermittelt die Rechte und Pflichten, die wichtigsten Mitbestimmungsstatbestände und die Beschlussfassung im Gremium. Sinnvoll möglichst in den ersten Monaten nach der Wahl – als Einstiegsseminar oder als Teil einer Reihe.
Ja. Der Antrag des Betriebsrats zur Schulungsteilnahme wird dem Arbeitgeber zugeleitet, samt Erforderlichkeitsbegründung und Protokoll des Entsendebeschlusses. Ich stelle dafür bei Bedarf und auf Anfrage Vorlagen zur Verfügung.
Ja, zu den üblichen Bürozeiten. Wenn ich im Termin bin, rufe ich zeitnah zurück. Gerade in der Schulungsvorbereitung ist ein kurzes Telefonat oft schneller als E-Mail-Pingpong.
Schulungsanfragen
Sie planen ein Seminar für Ihren Betriebsrat? Schreiben Sie mir kurz, welches Thema und welches Format Sie sich vorstellen. Ich melde mich zeitnah, wir besprechen den Rahmen und ich mache Ihnen anschließend einen konkreten Vorschlag mit Inhalt, Dauer und Kosten.