Kontakt – persönlich, schnell, bundesweit erreichbar
Sie suchen spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht? Nehmen Sie Kontakt auf – ich melde mich in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen.
Ob eine Kündigung im Briefkasten liegt, ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch, eine Abmahnung im Raum steht oder Sie als Unternehmen einen sauberen Trennungsprozess aufsetzen wollen: Schreiben Sie mir kurz, was los ist. Ich höre zu, gebe Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung und sage Ihnen, wie wir weitergehen.

Claus Dettki
Ihr Rechtsanwalt und Referent für Arbeitsrecht – wie kann ich helfen? Nehmen Sie direkten Kontakt zu mir auf.
Kontaktdaten
Rechtsanwalt Claus Dettki
Anemonenweg 3
40880 Ratingen
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung – fragen Sie einfach an.
Mein Kommunikationsweg –
kurz erklärt
Telefon ist der schnellste Weg. Während der Sprechzeiten gehe ich persönlich ran. Bin ich gerade in einem Termin, rufe ich verlässlich zurück – in der Regel noch am selben Geschäftstag.
Kontaktformular oder E-Mail. Wenn Sie lieber schreiben, nutzen Sie das Formular oben oder schicken Sie mir eine E-Mail an info@kanzlei-dettki.de. Bitte schildern Sie in wenigen Sätzen, worum es geht, und hängen Sie – wenn vorhanden – die wichtigsten Unterlagen als PDF an.
Persönliche Erreichbarkeit. Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Vorzimmer oder einer Hotline. Auf eingegangene Anfragen melde ich mich am selben Geschäftstag mit einem Vorschlag, wie es weitergeht.
Anfahrt zur Kanzlei
Meine Kanzlei liegt zentral in Ratingen. Parkplätze sind direkt am Haus vorhanden, sodass Sie ohne Parkplatzsuche zum Termin kommen. Über die A 3, A 44 und A 52 sind Sie aus dem gesamten Großraum Düsseldorf, dem Ruhrgebiet und dem Bergischen Land in kurzer Zeit hier.
Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und S-Bahn ist meine Kanzlei gut erreichbar. Nutzen Sie aber gerne auch die Möglichkeit, mich telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Für gewöhnlich reicht ein Telefonat oder ein virtuelles Gespräch zunächst einmal aus.
Notfall: Kündigung erhalten?
Wer eine Kündigung in der Hand hält, hat in der Regel nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist hart – wer sie versäumt, verliert seine Rechte fast vollständig, unabhängig davon, wie unwirksam die Kündigung war.
In solchen Fällen biete ich kurzfristige Termine an – häufig noch am selben Tag, telefonisch, per Video oder vor Ort in Ratingen. Rufen Sie an oder schicken Sie mir das Kündigungsschreiben per E-Mail mit dem Vermerk „Eilfall" in der Betreffzeile. Ich melde mich umgehend zurück.
Mein Erstgespräch – Ablauf
und Kosten
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, dass wir uns kennenlernen und Sie eine erste, belastbare Einschätzung Ihrer Lage bekommen – ohne Verpflichtung, ein Mandat zu erteilen.
So läuft es ab:
- Sie schildern Ihr Anliegen. Was ist passiert, wie ist der Stand, was wollen Sie erreichen? Ich höre zu und stelle gezielt Rückfragen.
- Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage – verständlich, ohne Fachchinesisch, mit Hinweis auf typische Stolperfallen.
- Wir besprechen Ihre Handlungsoptionen. Klage oder verhandeln? Annehmen oder ablehnen? Schweigen oder Position beziehen? Sie bekommen eine klare Empfehlung.
- Kosten kläre ich transparent – nach dem Erstgespräch, wenn ich den Umfang einschätzen kann. Eine pauschale Erstberatungsgebühr kommuniziere ich nicht vorab.
- Rechtsschutzversicherung prüfen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Baustein haben, übernimmt diese bei laufendem Streit – vor allem bei Kündigung und Abfindung – in der Regel die Kosten vollständig. Ich helfe bei der Deckungsanfrage.
Mandantengespräche
persönlich, telefonisch oder
digital
Sie entscheiden, wie wir uns treffen:
- Persönlich in der Kanzlei Ratingen – wenn Sie in der Region wohnen oder einen ruhigen, vertraulichen Rahmen vor Ort schätzen.
- Telefonisch – schnell, unkompliziert, ideal für kurze Rückfragen oder Ersteinschätzungen.
- Per Videokonferenz – bundesweit, zeitlich flexibel, mit Bildschirm-Sharing für gemeinsame Vertragsdurchsicht. Sie brauchen nur einen Browser.
Auch Kombinationen sind möglich: Erstgespräch per Video, außergerichtliche Vertragsverhandlung vor Ort – oder umgekehrt. Welches Format das richtige ist, entscheiden wir gemeinsam, sobald ich weiß, worum es geht und wie eilig die Sache ist.
Wenn ein Verfahren vor einem auswärtigen Arbeitsgericht ansteht oder ein wichtiger Verhandlungstermin in Ihrem Unternehmen, reise ich an. Unterlagen tausche ich verschlüsselt aus – auf Wunsch über ein gesichertes Mandantenportal, alternativ per E-Mail oder per Post. Vertraulichkeit ist Mindeststandard; Diskretion gerade in heiklen Personalsachen ist für mich selbstverständlich.
Meine Schwerpunkte als
Rechtsanwalt
In meiner Kanzlei berate und vertrete ich Sie in allen Fragen, die das Arbeitsrecht mit sich bringt – unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Kündigungsschutz (Klage, Verhandlung, Vergleich – gerichtlich und außergerichtlich)
- Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen
- Abmahnungen (verfassen, prüfen, abwehren)
- Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung (für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer)
- Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstelle)
- Arbeitszeitrecht (Arbeitszeitmodelle, Erfassung, Mehrarbeit)
- Beschäftigtendatenschutz (Personalakte, Monitoring, DSGVO im HR-Kontext)
- Compliance im Arbeitsverhältnis (interne Richtlinien, arbeitsrechtliche Sanktionen)
Bestehende Mandanten berate ich bei Bedarf und auf Anfrage auch gerne in anderen Rechtsgebieten, sofern ich hier eine zuverlässige Rechtsberatung gewährleisten kann. Im Bedarfsfall verweise ich ansonsten auf geeignete andere erfahrene Rechtsanwälte.
Ergänzend führe ich Schulungen und Trainings für Personalabteilungen, Führungskräfte und Betriebsräte durch.
Für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
Mein Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Arbeitgebern – kleine und mittelständische Unternehmen, Personalleitungen, Geschäftsführer. Ich berate aber ausdrücklich auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Beide Perspektiven zu kennen, hilft mir, in Verhandlungen einzuschätzen, wie die Gegenseite denkt – und das nutzt am Ende meinen Mandantinnen und Mandanten.
Widerstreitende Mandate trenne ich strikt. Sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus demselben Vorgang betroffen, vertrete ich nur eine Seite. Wer zuerst da ist, hat das Mandat – die andere Seite verweise ich an Kollegen.
Ratingen und Umgebung –
Ihr Anwalt vor Ort
Mein Sitz in Ratingen liegt günstig für Mandantinnen und Mandanten aus dem Kreis Mettmann und dem Großraum Düsseldorf. Konkret bin ich der ortsnahe Ansprechpartner für:
- Erkrath
- Haan
- Heiligenhaus
- Hilden
- Langenfeld
- Mettmann
- Monheim
- Velbert
- Wülfrath
Ergänzend berate ich bundesweit per Telefon, Video und E-Mail. Für Verfahren vor auswärtigen Arbeitsgerichten und wichtige Besprechungstermine reise ich gerne an.
Ablauf der Mandatserteilung
Nach dem kostenlosen Erstgespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mich beauftragen möchten und ich Ihre Vertretung übernehmen soll. Wenn ja, läuft es so:
- Mandatsbedingungen transparent. Ich erläutere Ihnen umfassend, welche Schritte ich für Sie übernehme und in welchem Zeitrahmen.
- Vergütung klar. Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale) – je nachdem, was zu Ihrem Fall besser passt.
- Rechtsschutz prüfen. Falls vorhanden, hole ich für Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
- Mandatsvereinbarung. Sie unterschreiben die Vollmacht und die Mandatsvereinbarung – per E-Mail, per Post oder vor Ort. Danach werde ich für Sie tätig.
Unterlagen für das
Erstgespräch
Damit das Erstgespräch effizient läuft, helfen folgende Unterlagen – am besten als PDF:
- Arbeitsvertrag (und ggf. anwendbarer Tarifvertrag)
- Kündigung oder Aufhebungsvertrags-Entwurf
- Abmahnungen (alle, die Ihnen vorliegen)
- Bisherige Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
- Aktuelle Gehaltsabrechnung (für Streitwert und Abfindungseinschätzung)
- Rechtsschutz-Police mit Versicherungsschein-Nummer
Kein Stress, wenn Unterlagen fehlen. Gerade bei laufender Drei-Wochen-Frist gilt: Lieber jetzt anrufen und das Gespräch starten, als auf Unterlagen warten. Wir holen das Fehlende später nach.
Wenn Sie unsicher sind, was relevant ist, schicken Sie einfach alles, was Ihnen mit dem Vorgang zusammenhängend erscheint. Ich sortiere im Erstgespräch heraus, was juristisch trägt und was nicht. Für Arbeitgeber gilt das genauso: Auch eine kurze E-Mail mit Stichworten zum Sachverhalt reicht für den Start – die Personalakte und Betriebsvereinbarungen sehe ich mir dann im zweiten Schritt an.
Häufige Fragen zur Kontaktaufnahme
Ja. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, dass Sie eine erste Einschätzung Ihrer Lage bekommen und wir beide entscheiden können, ob die Zusammenarbeit passt. Eine pauschale Erstberatungsgebühr kommuniziere ich nicht vorab – die Kostenfrage klären wir nach dem Erstgespräch transparent.
Bei Kündigungsmandaten mit laufender Drei-Wochen-Frist biete ich kurzfristige Termine an – häufig noch am selben Tag. Für allgemeine Anfragen, Vertragsprüfungen oder Schulungs-Briefings melde ich mich in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen mit Terminvorschlägen.
Bei echten Eilfällen – Kündigung mit laufender Frist, akuter Vertragsdruck – ja. Schreiben Sie per E-Mail mit dem Vermerk „Eilfall" in der Betreffzeile und hängen Sie die wichtigsten Unterlagen direkt an. Ich melde mich auch außerhalb der regulären Sprechzeiten zurück.
Ja, und für viele Mandantinnen und Mandanten ist das die effizienteste Variante. Erstgespräch, Folgetermine, gemeinsame Vertragsdurchsicht oder Besprechung – alles per Video möglich. Sie brauchen nur einen aktuellen Browser und ein geeignetes Headset; ich schicke Ihnen den Link vor dem Termin.
Das hängt insbesondere vom Umfang, vom Streitwert und davon ab, was Sie erreichen wollen. Vor jeder Mandatsannahme bespreche ich mit Ihnen transparent, was auf Sie zukommt – nach RVG oder als individuelle Vergütungsvereinbarung. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Baustein haben, übernimmt diese bei einem Rechtsschutzfall (z. B. Kündigung oder Abmahnung) in der Regel die Kosten vollständig.