Anwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – bundesweit und persönlich
Eine Kündigung, eine Abmahnung, ein Aufhebungsvertrag, den man so nicht erwartet hat – solche Momente werfen einen aus der Bahn. Plötzlich stehen Fragen im Raum, auf die man keine Antworten hat, und der Arbeitgeber hat in aller Regel einen Vorsprung: rechtlich, strategisch und zeitlich. Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ist für die meisten Menschen Neuland – und das in einer Situation, die ohnehin mit Druck und Unsicherheit verbunden ist. Ob es um eine Kündigung geht, einen Aufhebungsvertrag, eine Abmahnung oder ausstehende Ansprüche: Was auf dem Spiel steht, ist mehr als ein Rechtsfall. Es geht um Ihren Arbeitsplatz und Ihre finanzielle Sicherheit.

Claus Dettki
Ihr Anwalt – bundesweit erreichbar
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht nehme ich mir die Zeit, Ihre Situation wirklich zu verstehen – bevor ich rechtlich bewerte. Mein Ziel ist eine klare, ehrliche Einschätzung: Was ist realistisch? Welche Optionen haben Sie? Und welcher Weg passt zu Ihrer Lage?
Ich berate und vertrete Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen: von der Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags über die Durchsetzung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen bis hin zur Begleitung im Kündigungsschutzverfahren. Ob eine einvernehmliche Lösung oder ein klares Urteil das richtige Ziel ist – ich verfolge Ihre Interessen konsequent und mit dem nötigen Nachdruck.
Kurz: Ich stehe auf Ihrer Seite – mit dem vollen Einsatz, den Ihre Situation verdient.
Warum ich Arbeitnehmer wirksam vertreten kann
Ich sitze täglich auf der anderen Seite des Tisches und weiß, mit welchen Argumenten Personalabteilungen arbeiten, welche Standardklauseln in Aufhebungsverträgen wandern, an welche Stellen der Arbeitgeber bereit ist nachzugeben – und wo er vielleicht auch mal nur blufft. Dieses Wissen drehe ich in Ihrem Mandat um. Konkret heißt das:
- Ich vertrete Ihre Interessen scharf und konsequent. Nicht aus Streitlust, sondern weil ich weiß, wann der Arbeitgeber wirklich Druck hat und wann ich ihn aufbauen kann. Immer freundlich und auf Augenhöhe.
- Ich verhandle gute Abfindungen heraus. Die erste Zahl auf dem Tisch ist fast nie die letzte. Ich nutze die Schwachstellen einer Kündigung oder die Trennungsabsicht des Arbeitgebers gezielt.
- Ich verstehe, was wirklich auf dem Spiel steht. Das Arbeitsverhältnis ist für die allermeisten Menschen Existenzgrundlage. Wenn das wegbricht oder bedroht ist, ist das keine juristische Routine, sondern eine schwierige Lebensphase. In solchen Phasen berate ich entsprechend menschlich – ich höre zu, frage nach, erkläre verständlich. Augenhöhe statt Aktendeckel.
Ihre Arbeitnehmerrechte ernst zu nehmen heißt für mich, sie nicht nur zu zitieren, sondern auch wirtschaftlich zur Geltung zu bringen.
Womit ich Ihnen helfe
Die wichtigsten Themen im Überblick:
Kündigung
Wirksamkeit prüfen, Klage einreichen, Abfindung verhandeln
Aufhebungsvertrag
Konditionen verbessern, Sperrzeit vermeiden, Klauseln entschärfen
Abfindung
Verhandlungslage gezielt nutzen
Abmahnung
Gegendarstellung, Klage auf Entfernung oder strategisches Abwarten
Arbeitsvertrag
prüfen
Arbeitszeugnis
durchsetzen
Vergütung und Entgelttransparenz
Geltendmachung von Ansprüchen bzgl. des Gehalts
Elternzeit, Mutterschutz und Rückkehr in den Job
Anspruch sichern, Teilzeitwünsche durchsetzen, Diskriminierung vermeiden
Berufsausbildung und Übernahme
Rechte aus dem BBiG, Konflikte mit Ausbildungsbetrieb oder Berufsschule, Übernahme nach der Ausbildung
Diskriminierung
Schutz vor Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz nach dem AGG
Kündigung erhalten – was jetzt zählt
Was Sie sofort tun sollten:
- Datum des Zugangs genau festhalten
- Kündigungsschreiben unverändert aufbewahren
- Nichts unterschreiben, was Ihnen der Arbeitgeber zusätzlich vorlegt – auch keinen „bloß formellen" Aufhebungsvertrag
- Anwaltliche Ersteinschätzung holen, bevor Sie sich erklären
- Bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend melden
Bei Kündigungsmandaten reagiere ich kurzfristig – meist innerhalb eines Werktags – mit einer ersten Einschätzung, sodass Sie wissen, wo Sie stehen, bevor wir entscheiden, wie es weitergeht. Mehr zur Klage selbst auf der Kündigungsschutzklage-Seite.
Aufhebungsvertrag – warum der erste Entwurf fast nie der beste ist
Und hier liegt der Punkt, den viele Arbeitnehmer unterschätzen: Die Trennungsabsicht des Arbeitgebers ist mit dem ersten Entwurf bereits offengelegt. Wer Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, will Sie loswerden. Das ist Ihre Verhandlungsposition – und die ist deutlich stärker, als der Ton im Gespräch oft vermuten lässt.
Was ich in der Praxis regelmäßig herausverhandle:
- Höhere Abfindung – oft spürbar über dem Erstangebot
- Späteres Beendigungsdatum mit unwiderruflicher Freistellung
- Mögliche Sperrzeit-Vermeidung durch korrekte Formulierung bei betrieblicher Veranlassung
- Bonus, variable Vergütung, Tantiemen pro rata oder voll
- Ausschluss nachvertraglicher Wettbewerbsverbote oder Karenzentschädigung
- Konkretes wohlwollendes Zeugnis mit Notenstufe und netter Schlussformel
Anders gesagt: Es geht selten um die Frage, ob Sie unterschreiben – sondern darum, was darin steht. Mein Honorar lohnt sich in diesen Mandaten praktisch immer. Besonders dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Baustein haben: Die übernimmt in laufenden Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel sämtliche Kosten im Rechtsschutzfall. Eine Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Mehr zu zu typischen Fallstricken und weitere Informationen auf der Aufhebungsvertrag-Seite.
Abfindung – was realistisch erreichbar ist
Die Höhe hängt nicht von einer Formel ab, sondern von der konkreten Verhandlungslage: Wie angreifbar ist die Kündigung? Wie dringend will der Arbeitgeber das Verfahren vom Tisch haben? Welche Rolle spielen Sie betrieblich und operativ? Genau diese Faktoren bringe ich in die Verhandlung ein – und das ist erfahrungsgemäß der Hebel, der eine Abfindung von „okay" auf „wirklich gut" hebt.
Mehr zur Verhandlungssystematik, zur Fünftelregelung und zur Anrechnung auf das Arbeitslosengeld auf der Abfindung-Seite.
Entgelttransparenzrichtlinie – Ihr Anspruch auf das Gehalt, das Ihnen zusteht
Bis zum 07.06.2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Entgeltstrukturen, gibt Beschäftigten weitreichende Auskunftsrechte und erleichtert die Beweislage für Arbeitnehmer erheblich. Es braucht objektive und faire Vergütungskriterien. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber den Stichtag voraussichtlich nicht punktgenau einhält: Die Richtlinie wird wirken, und sie eröffnet konkrete Ansprüche auf höhere Gehälter.
Was das für Sie heißt:
- Auskunftsanspruch über Vergleichsentgelte – Sie können erfahren, was Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Tätigkeit verdienen
- Beweislastumkehr bei Anhaltspunkten für Entgeltdiskriminierung – nicht Sie müssen die Diskriminierung beweisen, sondern der Arbeitgeber die sachliche Rechtfertigung
- Nachzahlung des fehlenden Entgelts für die Vergangenheit – nicht nur Anpassung für die Zukunft
- Schadensersatz und Entschädigung bei festgestellter Diskriminierung
In vielen Unternehmen werden 2026 und 2027 deutliche Gehaltsdifferenzen sichtbar, die in der Vergangenheit unentdeckt blieben. Wenn Sie den Eindruck haben, beim Gehalt benachteiligt zu sein, prüfe ich Ihre Ausgangslage und setze Ansprüche durch – außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich.
Abmahnung – ruhig bleiben, sauber reagieren
Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung – aber nur, wenn sie wirksam ist. Pauschale Vorwürfe ohne konkrete Sachverhaltsdarstellung scheitern in der Überprüfung. Drei Reaktionsmöglichkeiten stehen Ihnen offen: Gegendarstellung zur Personalakte nach § 83 Abs. 2 BetrVG, Klage auf Entfernung, oder strategisches Abwarten. Welche Variante die richtige ist, hängt vom Vorwurf, Ihrer mittelfristigen Perspektive und unserer Strategie ab.
Mehr dazu auf der Abmahnung-Seite.
Arbeitsvertrag prüfen lassen – bevor Sie unterschreiben
Der Inhalt des Arbeitsvertrags bindet Sie oft über Jahre, manche arbeitsvertragliche Klauseln wirken sogar nach Vertragsende fort. Der Arbeitsmarkt ist aktuell sehr im Wandel, aber gute Fachkräfte suchen sich derzeit den Arbeitgeber aus – und nicht andersherum. Vor jeder Unterschrift gilt: erst prüfen, dann entscheiden. Auch nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrags – Versetzungen, Gehaltsanpassungen, neue Tätigkeitsbeschreibungen – schaue ich mir gerne genau an, bevor Sie sie akzeptieren.
Mehr auf der Arbeitsvertrag-prüfen-Seite.
Worauf ich mich stütze – kurzer Hintergrund
Maßgeblich sind Gesetze und Verordnungen rund um das Arbeitsrecht: z.B. BGB, KSchG, TzBfG, BUrlG, AGG, EntgTranspG, ArbZG und viele weitere. Dazu kommt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und Schichten aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Viele Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag werden zusätzlich tarifvertraglich modifiziert: durch Branchen-, Haus- oder Anerkennungstarifverträge.
Auch das kollektive Arbeitsrecht spielt hinein – über den Betriebsrat, der bei Versetzungen, Eingruppierungen, Arbeitszeiten, Kündigungen und vielen weiteren Themen mitzubestimmen hat oder zumindest anzuhören ist. Ich arbeite täglich mit ihnen. Für Sie heißt das: schnelle Einordnung, klare Wege, keine theoretischen Umwege.
Was es kostet – und wer zahlt
Bei laufenden Mandaten arbeite ich mit transparenter Vergütungsvereinbarung oder den Sätzen nach RVG – die Kostenstruktur kläre ich vor jeder Beauftragung verbindlich, ohne versteckte Posten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Baustein übernimmt bei laufenden Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel sämtliche Kosten nach dem RVG; die Deckungsanfrage stelle ich bei Bedarf für Sie. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Besonderheit beim Arbeitsgericht in erster Instanz: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG) – die Rechtsschutzversicherung deckt das ab.
So arbeite ich mit Ihnen
Den größten Teil meiner Arbeit erledige ich bundesweit per Video, Telefon und E-Mail. Mandate aus Ratingen, Düsseldorf und dem Kreis Mettmann betreue ich gerne auch persönlich vor Ort; für Gerichtstermine reise ich an, wo es nötig ist. Telefonisch bin ich zu den Bürozeiten persönlich erreichbar oder rufe ich zeitnah zurück. Bei Kündigungssachen mit laufender Frist bekommen Sie auch außerhalb der Kernzeiten eine Reaktion.
Häufige Fragen von Arbeitnehmern
Genau deshalb. Ich kenne die Argumentationsmuster der Gegenseite aus der täglichen Praxis. Was Personalabteilungen anbieten, wo sie bluffen, an welcher Stelle sie nachgeben – das nehme ich in Ihr Mandat mit. Natürlich nie im selben Konflikt: Vor jeder Mandatsannahme prüfe ich Interessenkonflikte sorgfältig. Die Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im selben Sachverhalt ist tabu – aber das Wissen aus beiden Welten zahlt sich für Sie aus.
Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG läuft sofort. Zugangsdatum festhalten, Schreiben aufbewahren, nichts gegenzeichnen, anwaltliche Ersteinschätzung holen, arbeitsuchend melden. Auf keinen Fall: schnell einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder schriftlich „Stellung nehmen", bevor wir gesprochen haben.
Nie ohne anwaltliche Prüfung. Der erste Entwurf ist selten das beste Angebot – Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Bonus, Zeugnis, Wettbewerbsverbote sind fast immer verhandelbar. Bei falscher Formulierung droht zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bedenkzeit haben Sie immer.
Das hängt von der konkreten Verhandlungslage ab – Angreifbarkeit der Kündigung, Eile des Arbeitgebers, Ihre Rolle, Vorgeschichte. Pauschale Faustformeln führen oft zu zu niedrigen Ergebnissen. Mit anwaltlicher Vertretung sind in der Regel deutlich bessere Konditionen erreichbar als beim Erstangebot.
Möglicherweise ja. Mit der Entgelttransparenzrichtlinie haben Sie ab Sommer 2026 erweiterte Auskunftsrechte und eine deutlich bessere Beweislage. Schon jetzt bestehen Ansprüche aus dem EntgTranspG und dem AGG. Ich prüfe Ihre Ausgangslage und setze fest, was realistisch durchsetzbar ist.
In den ersten sechs Wochen läuft die Entgeltfortzahlung über den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt das Krankengeld. In dieser Phase wird das Arbeitsverhältnis oft instabil: Krankheitsbedingte Kündigung, Wiedereingliederung, Druck zum Aufhebungsvertrag. Hier prüfe ich Ihre Rechte aus dem Arbeitsvertrag sowe dem SGB und begleite Sie beim BEM.
Bei einem laufenden Arbeitsrechtsstreit mit Arbeitsrechts-Baustein in der Regel vollständig – insbesondere bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung. Bei reinen Vertragsprüfungen meist nicht.
Solange das Arbeitsverhältnis läuft – und damit die Lohnzahlung – grundsätzlich ja (Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn). In der Praxis stellt der Arbeitgeber Sie nach einer Kündigung jedoch häufig frei: dann besteht keine Arbeitspflicht mehr und Gehalt läuft weiter bis zum Beendigungsdatum. Ist dies nicht der Fall, bieten wir Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an, damit Sie Ihren Lohnanspruch nicht verlieren.
Ja, bundesweit. Mandate aus ganz Deutschland sind Standard – Video, Telefon, E-Mail. Für Gerichtsverfahren und wichtige Verhandlungen reise ich an, wo immer es nötig ist.
Bei Kündigungssachen mit laufender Frist reagiere ich kurzfristig – meist mit einer ersten Einschätzung innerhalb eines Werktags. In anderen Konstellationen vereinbaren wir den Rhythmus individuell. Telefonisch bin ich zu den Bürozeiten persönlich erreichbar.
Beratung als Arbeitnehmer anfragen
Wenn Sie eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung erhalten haben, sind Sie nicht traurig. Eine kurze Schilderung per E-Mail oder ein Anruf reicht für den Einstieg. Ich berate Sie im Arbeitsrecht, wo Sie heute stehen – schnell, klar, persönlich, menschlich und mit dem Blick auf das, was sich tatsächlich erreichen lässt. Anschließend melde ich mich zeitnah mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag, wie wir weitergehen.